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Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

Sachsen-Anhalt 99129054088000, 99129054088000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129054088000, 99129054088000

Leistungsbezeichnung

Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

Leistungsbezeichnung II

Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Pfahlgründung (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Altlastenerkundung (Synonym), Grundwasserwärmepumpen (Synonym), Kartierung (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym), Grundwasser (Synonym), Baugrundsondierung (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Brunnen (Synonym), Altbergbauerkundung (Synonym), Bohrung (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Kellerbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Anordnung (088)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

Volltext

Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung
  • tiefe Bohrungen oder Erdarbeiten können von Behörde gestoppt werden
  • Voraussetzungen:
    • Durch den Erdaufschluss ist eine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu befürchten oder bereits eingetreten.
    • Der Schaden kann nicht anders vermieden werden.
  • zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Ansprechpunkt

Untere Wasserbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden