Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Inhalt
Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Begriffe im Kontext
Bodeneingriff (Synonym), Altlastenerkundung (Synonym), Pfahlgründung (Synonym), Bohrung (Synonym), Kellerbau (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Grundwasserwärmepumpen (Synonym), Baugrundsondierung (Synonym), Grundwasser (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Altbergbauerkundung (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym), Brunnen (Synonym), Kartierung (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
- Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
- unbeabsichtigte Grundwassererschließung bei bereits angezeigter Bohrung muss unverzüglich gemeldet werden
- Bohrung muss gegebenenfalls vorübergehend eingestellt werden
- zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden