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Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

Sachsen-Anhalt 99031013016003, 99031013016003 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031013016003, 99031013016003

Leistungsbezeichnung

Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Gefahrstoff (Synonym), Fortbildung (Synonym), Sachkundige Person (Synonym), Anerkennung Fortbildung (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Anerkennung Qualifikation (Synonym), Anerkennung ausländische Qualifikation (Synonym), Berufsqualifikation (Synonym), Qualifikationsnachweis (Synonym), Sachkundenachweis (Synonym), GefStoffV (Synonym), Qualifikation (Synonym), Gefahrstoffverordnung (Synonym), Sachkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

Verrichtungsdetail

einer gleichwertigen Qualifikation

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.

Volltext

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
    • Inhalte der Qualifikation
    • Zeugnis beziehungsweise Nachweis

Voraussetzungen

  • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation
  • eine gleichwertige Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe anerkennen lassen
  • erforderliche Unterlagen:
    • Nachweis der vorhandenen Qualifikation
  • Voraussetzung:
    • qualifizierte Ausbildung, die dem geforderten Wissensstand für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Antragstellung per E-Mail oder schriftlich per Post
  • zuständig: zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Landesamt für Umweltschutz

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden