Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben
Inhalt
Begriffe im Kontext
Aalfischerei (Synonym), Aale (Synonym), Aalfang (Synonym), Aalverordnung (Synonym)
- Anmeldepflichten (2010100)
- Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
- Klima, Natur und Arten (1170100)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
Fachlich freigegeben am
14.01.2021
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.
Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.
In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.
- Meldung Aalbewirtschaftungspläne – kommerzieller Fischfang Entgegennahme
- Aufzeichnungen für jeden Fangtag erstellen
- Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
- Jahresmeldung zum Aalfang zusenden
- Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
- Anmeldung online oder schriftlich
- Voraussetzung: keine