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Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Sachsen-Anhalt 99031015001000, 99031015001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031015001000, 99031015001000

Leistungsbezeichnung

Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Sachkunde (Synonym), Inhaber (Synonym), Biozid-Produkte (Synonym), Befähigungsschein (Synonym), Begasung (Synonym), Sachkundige Person (Synonym), Verantwortliche Person (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein

Handlungsgrundlage

§15d Absatz 4 i.V.m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV

Teaser

Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Voraussetzungen

  •  Mindestalter 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

Kosten

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

Kurztext

  • Befähigungsschein Begasung Erteilung
  • Für den Befähigungsschein müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden
    • Nachweis über geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundenen spezifischen Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O 
  •  Mitteilung per Mail oder postalisch 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden