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Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

Sachsen-Anhalt 99099002067008, 99099002067008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99099002067008, 99099002067008

Leistungsbezeichnung

Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

staatenlos (Synonym), Einbürgerungsanspruch (Synonym), Reiseausweis für Staatenlose (Synonym), von Geburt an Staatenlose (Synonym), Staatenlos (Synonym), Einbürgerung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Staatsangehörigkeit (099)

Verrichtungskennung

Verleihung (067)

Verrichtungsdetail

der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

SDG Informationsbereiche

  • Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats

Lagen Portalverbund

  • Einbürgerung (1080300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Sie können unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
  • genießen als Unionsbürgerin oder Unionsbürger Freizügigkeit in der Europäischen Union und
  • können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. 

Staatenlos sind Personen, die kein Staat aufgrund seines Rechtes als Staatsangehörige ansieht.

Hierfür müssen Sie

  • in der Bundesrepublik Deutschland als Staatenloser geboren worden sein,
  • sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und
  • den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben. 

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden sind.

Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Reiseausweis für Staatenlose
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde
  • bei Personen unter 16 Jahren: 
    • Nachweis der gesetzlichen Vertretung
    • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

Voraussetzungen

  • Sie müssen vor Ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
  • Sie müssen
    • mindestens 16 Jahre alt oder
    • gesetzlich vertreten sein.
  • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
  • Sie wurden in Deutschland geboren. 
  • Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland auf.
  • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden.
  • Es wird nicht wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt.
    • Falls doch, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 255€ Zahlung nur mit Vorkasse

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Einbürgerung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen:

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie abschließend eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit dieser Urkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Fristtyp: Antragsfrist
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose
  • staatenlos sind Personen, die kein Staat aufgrund seines Rechtes als Staatsangehörige ansieht
  • wer seit seiner Geburt in Deutschland staatenlos ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung
  • Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und einen Antrag auf Einbürgerung vor dem 21. Geburtstag stellen
  • mit der Einbürgerung
    • erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und sind
    • gleichberechtigte Bürgerin beziehungsweise gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten
  • Ihre Einbürgerung wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam
  • zuständig: Staatsangehörigkeitsbehörde des jeweiligen Wohnortes

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja