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Befreiung vom Semesterbeitrag beantragen

Sachsen-Anhalt 99061040010000, 99061040010000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061040010000, 99061040010000

Leistungsbezeichnung

Befreiung vom Semesterbeitrag beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kostenerlass Zweitstudium (Synonym), Beitragsbefreiung Studium (Synonym), Semesterbeitrag (Synonym), Befreiungsmöglichkeiten Semesterbeitrag (Synonym), Beitrag Studierendenschaft (Synonym), Sozialbeitrag Befreiung (Synonym), Gebührenbefreiung Hochschule (Synonym), Befreiung Studiengebühren (Synonym), Leistungsbefreiung Studium (Synonym), Semesterticket (Synonym), Zahlungsbefreiung Studium (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

Die jeweiligen Beitragsordnungen der Studenten-/Studierendenwerke und der Studierendenschaften der Hochschulen

Teaser

Eine Befreiung vom Semesterbeitrag ist in wenigen Ausnahmefällen für immatrikulierte Studierende möglich. Lesen Sie hier alles rund um die Befreiung.

Volltext

Alle immatrikulierten Studierenden unterliegen der Beitragspflicht ihrer Hochschule. Jedes Studenten-/Studierendenwerk und jede Studierendenschaft erlässt eine Beitragsordnung. In dieser Ordnung sind die Regeln für die Beitragsbefreiung festgelegt. Diese unterscheiden sich je nach Studenten-/Studierendenwerk und Studierendenschaft.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Art der Befreiung sind unterschiedliche Nachweise erforderlich.

  • Bei Befreiung vom Semesterbeitrag:
    • Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und einer beim Versorgungsamt erworbenen gültigen Wertmarke
  • Bei Befreiung vom Studierendenschaftsbeitrag:
    • Teilweise kein Nachweis erforderlich
    • Wenn erforderlich, dann Nachweis über den Zivil-/Grundwehr-/Freiwilligendienst oder das Auslandsstudium-/praktikum
  • Bei einer anteiligen Befreiung von der Zweitstudiengebühr:
    • Je nach Grund sind unterschiedliche Nachweise notwendig, zum Beispiel ein BAföG-Bewilligungsbescheid oder die Begründung der rechtlichen Notwendigkeit des Zweitstudiums (z.B. bei Kieferorthopädie-Medizin und Zahnmedizin)

Voraussetzungen

Sie können sich von dem Semesterbeitrag befreien lassen, wenn ein an Ihrer Hochschule anerkannter Ausnahmegrund auf Sie zutrifft.

Sie können sich aus folgenden Gründen vom Semesterbeitrag befreien lassen:

  • Beitragsbefreiung vom Semesterticket wegen nicht möglicher Nutzung, zum Beispiel aufgrund einer schweren Behinderung
  • Anteilige Befreiung von der Zweitstudiengebühr
  • Befreiung vom Beitrag für die Studierendenschaft aufgrund des Ableistens eines Zivil-/Grundwehr-/Freiwilligendienstes oder dem Befinden im Auslandsstudium-/praktikum. Die Befreiung vom Beitrag für die Studierendenschaft ist je nach Hochschule auch frei von Gründen nach dem ersten Semester möglich.
  • Befreiung vom Semesterbeitrag aufgrund von Beurlaubung (nur bei bestimmten Beurlaubungsgründen)

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Die Befreiung vom Semesterbeitrag können Sie direkt bei Ihrer Hochschule beantragen. Informieren Sie sich an Ihrer Hochschule über die dort anerkannten Ausnahmegründe, benötigten Nachweise und den konkreten Ablauf.

  1. Den Antrag zur Befreiung finden Sie auf der Webseite Ihrer Hochschule.
  2. Sie füllen den Antrag online oder analog aus.
  3. Sie reichen den Antrag bei Ihrer Hochschule ein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Hochschule.

Frist

  • Innerhalb der Rückmeldefrist für das neue Semester
  • Spätestens bis zu Beginn des Semesters
  • Beachten Sie bitte die individuellen Fristen an Ihrer Hochschule

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wenn Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind, müssen Sie in jedem Semester einen Semesterbeitrag zahlen.
  • Es gibt Ausnahmefälle, in denen Sie sich von der Zahlung des Semesterbeitrags befreien lassen können.
  • Die konkreten Ausnahmegründe unterscheiden sich je nach Hochschule.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden