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Beschwerde über Werbung einreichen

Sachsen-Anhalt 99118010176000, 99118010176000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118010176000, 99118010176000

Leistungsbezeichnung

Beschwerde über Werbung einreichen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Werbeinhalte (Synonym), Verbraucherbeschwerde (Synonym), Werbewirtschaft (Synonym), Fernsehwerbung (Synonym), TV-Werbung (Synonym), Kinospots (Synonym), Jugendgefährdung (Synonym), Fernseh-Werbung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Verfolgung (176)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sei es im Fernsehen, in Zeitschriften oder auf Plakatwänden – Werbung gehört zum Alltag. Doch nicht immer halten die Werbemotive und Spots die für die Werbung geltenden Grenzen ein. Sollten Sie ein Motiv sehen, das Sie für diskriminierend oder jugendgefährdend halten, können Sie sich darüber beim Deutschen Werberat beschweren, der vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft gegründet wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • kritisiertes Werbemotiv beziehungsweise eine kurze Beschreibung davon

Voraussetzungen

Keine.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Sollten Sie ein solches Motiv gesehen haben, können Sie sich schriftlich oder per Mail an den Deutschen Werberat wenden. Damit Ihre Beschwerde geprüft werden kann, müssen Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon mitschicken und begründen, wieso Sie das Motiv für diskriminierend oder jugendgefährdend halten.

Der Werberat prüft Ihre Beschwerde. Stimmt er dieser zu, wendet sich der Werberat an das Unternehmen, das mit dem Motiv wirbt. Zieht das Unternehmen das Motiv nicht zurück, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.

Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist nicht mit weiteren Sanktion (z.B. Geldbuße) verbunden, gilt jedoch als imageschädigend für das Unternehmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an den Deutschen Werberat.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden