Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter beantragen

Sachsen-Anhalt 99019066007000, 99019066007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019066007000, 99019066007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Erste Staatsprüfungen für Lehrämter (Synonym), Wissenschaftliche Hausarbeit (Synonym), Staatliche Abschlussprüfungen für Lehrämter (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.04.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie zuvor eine wissenschaftliche Hausarbeit erstellen.

Volltext

Bevor Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen können, müssen Sie eine wissenschaftliche Hausarbeit erstellt haben. Die Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit können Sie beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen, wenn Sie die für das jeweilige Lehramt notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – wissenschaftliche Hausarbeit
  • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

Voraussetzungen

  • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
  • Sie müssen die erforderlichen Leistungspunkte nachweisen:
    • Grundschule und Sekundarschule jeweils 150 LP
    • Gymnasium und Förderschule jeweils 180 LP.
  • Sie formulieren in Abstimmung mit einer Hochschullehrkraft ein Thema Dieses muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Sie wählen zwei Hochschullehrkräfte als Gutachtende aus. Sie lassen sich deren Einverständnis per Unterschrift auf dem Zulassungsantrag bestätigen

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den „Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung wissenschaftliche Hausarbeit“ aus.
  • Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
  • Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
  • Das Landesprüfungsamt genehmigt das Thema und stellt es Ihnen zu.
  • Das bestätigte Thema ist verbindlich und darf nur mit Genehmigung des LPA geändert werden.
  • Sie können eine Änderung des Themas nur innerhalb eines Monats beim LPA beantragen. Die Änderung muss von beiden Gutachtenden  bestätigt werden.

Bearbeitungsdauer

8 Wochen

Frist

Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Keine.

Kurztext

  • Die Erstellung einer wissenschaftlichen Hausarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zu den staatlichen Abschlussprüfungen.
  • Die Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit kann bei Erwerb einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten beantragt werden.
  • Der Antragsteller formuliert ein Thema entsprechend der Vorgaben der LPVO und in Abstimmung mit einem Hochschullehrer.
  • Er muss zwei Gutachter finden, die das Thema und die Übernahme der Begutachtung bestätigen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden