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Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten

Sachsen-Anhalt 99064010000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064010000000

Leistungsbezeichnung

Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Luhansk (Synonym), Russland (Synonym), Ankunft in Deutschland (Synonym), Flucht (Synonym), Krieg (Synonym), Sicherheit (Synonym), Invasion (Synonym), Krim (Synonym), Wladimir Putin (Synonym), Wolodymyr Selenskyj (Synonym), Ukraine (Synonym), Donbass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Informationsfreiheit (064)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine. Diese Informationen sollen einen kurzen Überblick über die Vielzahl der Angebote geben.

Volltext

In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Hilfsangebote und Einrichtungen für Geflüchtete aus der Ukraine.

Zu den wichtigsten Ansprechpartnern für Fragen zum Aufenthalt und zur Gewährung von sozialen Leistungen zählen die zuständige Ausländerbehörden und die Sozialleistungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Nachweise über den rechtmäßigen Aufenthalt in der Ukraine

Voraussetzungen

Viele Menschen aus der Ukraine benötigen ab sofort bis zum 23.05.2022 kein Visum für Deutschland. Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland also auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.

Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten und welche Möglichkeiten Sie hierfür nutzen möchten:

  1. Sie können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen.
  2. Sie können einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck stellen, zum Beispiel zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit.
  3. Oder Sie können einen Asylantrag stellen. Wegen der ungünstigeren Rechtsfolgen wie zum Beispiel der Beschränkung der Arbeitsaufnahme und der Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung wird die Möglichkeit nicht empfohlen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nach der Ankunft aus der Ukraine in Deutschland bzw. in Sachsen-Anhalt wenden Sie sich zur Registrierung an die zuständige Ausländerbehörde.

Dort kann Ihnen auch eine Notunterkunft und weitere Hilfsangebote vermittelt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.

Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zahlreiche Hilfeangebote und Einrichtungen für Geflüchtete aus der Ukraine
  • Wichtigster Ansprechpartner ist die Ausländerbehörde
    • Dort erfolgt die Erstregistrierung
  • Weitere Hilfsangebote und Informationen in den verschiedenen Sprachen werden auf den Internetseiten des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalts angezeigt, Links unter dem Punkt „Weitere Informationen“

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde, Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes. Wenn Sie diese nicht kennen, fragen Sie die Helfenden vor Ort.

Nutzen Sie gern nachfolgende Seiten, um die zuständige Ausländerbehörde zu finden:

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden