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Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen

Sachsen-Anhalt 99129010141000, 99129010141000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129010141000, 99129010141000

Leistungsbezeichnung

Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bewilligung (Synonym), Planfeststellung (Synonym), Gehobene Erlaubnis (Synonym), Umweltinformationen (Synonym), Wasserrecht (Synonym), Niederschlagswasserversickerung (Synonym), Wasserschutzgebiete (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Gewässer (Synonym), Regenwasser (Synonym), Plangenehmigung (Synonym), Gewässerausbau (Synonym), Wasserrahmenrichtlinie (Synonym), Brauchwasser (Synonym), Schmutzwasser (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Bereitstellung (141)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie suchen ein Wasserrecht? Dann können Sie über das Wasserbuch gezielt Ihre Suche nach Wasserrechten durch Angabe von Thema und Verwaltungseinheit starten.

Volltext

Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte, stellt Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Es gibt keinen bundesweiten einheitlichen Verfahrensablauf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wasserbuch Bereitstellung
  • ist Verzeichnis der wesentlichen Wasserrechte d.h. wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse mit Bezug zu Gewässern
  • Auskünfte können erteilt werden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja/nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein