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Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Tod des Ehegatten beantragen

Sachsen-Anhalt 99102036011006, 99102036011006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011006, 99102036011006

Leistungsbezeichnung

Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Tod des Ehegatten beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lohnsteuerkarte (Synonym), Ehepartnerin oder Ehepartner verloren (Synonym), Gnadensplitting (Synonym), Witwe (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Verstorben (Synonym), Änderung der Steuerklasse (Synonym), Steuerklasse (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Verwitwet (Synonym), Tod des Lebenspartners (Synonym), Ehe (Synonym), Witwensplitting (Synonym), verwitwet (Synonym), Steuerklasse III (Synonym), verstorben (Synonym), Tod / Ableben (Synonym), Gestorben (Synonym), ELStAM (Synonym), Witwer (Synonym), Elstam (Synonym), gestorben (Synonym), Tod des Ehegatten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

nach Tod eines Ehegatten oder einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuererklärung (1060100)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.

Volltext

Ihre Steuerklasse wird ab dem ersten des auf den Todestag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners (im Folgenden für beides: Partnerin oder Partner) folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III.
Sie kommen jedoch nicht in die Steuerklasse III, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners kommen Sie in die Steuerklasse I.

Anstelle der Steuerklasse I kann für Sie die günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Einreihung in Steuerklasse II können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt beantragen.

Hinweis:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Sie und Ihre verstorbene Partnerin oder Ihr verstorbener Partner haben zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Sie müssen nichts veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu erhalten. Die Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern Änderungen im Familienstand mit.
Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Kinder für das jeweilige Jahr
  • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Alternativ können Sie Einreihung in die Steuerklasse II auch online und barrierefrei über ELSTER beantragen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

Bearbeitungsdauer

Umstellung auf Steuerklasse III: keine
Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
  • Steuerklasse III für verwitwete Personen im Jahr des Todes der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners und für das Folgejahr
  • auf Steuerklasse III wird automatisch im Folgemonat nach dem Ableben umgestellt
  • gilt nicht bei dauerndem Getrenntleben zum Zeitpunkt des Todes
  • anstelle von Steuerklasse III kann Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht
  • zuständig: örtliches Finanzamt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden