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Steuerfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren beantragen

Sachsen-Anhalt 99102002060001, 99102002060001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102002060001, 99102002060001

Leistungsbezeichnung

Steuerfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kinderfreibeträge (Synonym), Eintragungen für Kinder (Synonym), Elstam (Synonym), steuerpflichtiges Bruttogehalt (Synonym), Kinder in der Steuererklärung geltend machen (Synonym), Minderjährig (Synonym), Einkommensteuer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

für Kinder unter 18 Jahren

SDG Informationsbereiche

  • Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat
  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Senator für Finanzen Bremen

Teaser

  • Für ein unter 18 Jahre altes Kind, können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.

Volltext

Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.

Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.

Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind, beantragt werden.

Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
  • Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein
  • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
  • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

  • Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Frist

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Im Laufe des Jahres wird in der Regel Kindergeld gezahlt.
  • Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
  • Für ein unter 18 Jahre altes Kind kann ein Kinderfreibetrag beantragt werden.
  • Der Antrag wird mit der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gestellt.

Ansprechpunkt

Finanzamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden