Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Waffen und Munition Erlaubnis beantragen zur Brauchtumspflege

Sachsen-Anhalt 99089018001006, 99089018001006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001006, 99089018001006

Leistungsbezeichnung

Waffen und Munition Erlaubnis beantragen zur Brauchtumspflege

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Waffensammler (Synonym), waffenrechtliche Erlaubnis (Synonym), Waffenbesitzkarte (Synonym), Munitionssammlung (Synonym), Waffenrecht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Ihrer Sachkunde
  • Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung
  • Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 50

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
  • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
  • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG)
  • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen

Weiterführende Informationen

Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege
  • wird für Einzellader-Langwaffen sowie bis zu 3 Repetier-Langwaffen und Munition ausgestellt
  • Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung erforderlich
  • Verwaltungsgebühr: EUR 50
  • zuständig: Kreispolizeibehörden
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nein