Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen

Sachsen-Anhalt 99063056261004, 99063056261004 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063056261004, 99063056261004

Leistungsbezeichnung

Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen

Leistungsbezeichnung II

Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Emissionsmessung (Synonym), Einzelmessungen (Synonym), 13 BImSchV (Synonym), Emissionsmessbericht (Synonym), Gasturbinenanlagen (Synonym), Luftschadstoffe (Synonym), Emissionen (Synonym), Messbericht (Synonym), Verbrennungsmotoranlagen (Synonym), Großfeuerungsanlagen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

bei Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Teaser

Als Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage müssen Sie in regelmäßigen Abständen Messberichte über Luftschadstoffemissionen zur Prüfung vorlegen.

Volltext

Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungs-motoranlage betreiben, müssen Sie zur Überwachung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in regelmäßigen Abständen die Emissionen durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer oder einem anerkannten Sachverständigen ermitteln lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Emissionen von Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Überprüfung Einzelmessungen
  • Messberichte über Luftschadstoffemissionen müssen Sie der zuständigen Behörde zur Prüfung vorlegen
  • betroffen sind Betreiber von:
    • Großfeuerungsanlagen,
    • Gasturbinenanlagen
    • Verbrennungsmotoranlagen
  • Einzelmessungen werden von anerkannten Sachverständigen durchgeführt

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden