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Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen

Sachsen-Anhalt 99031007016000, 99031007016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031007016000, 99031007016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Chemikalien-Ozonschichtverordnung (Synonym), Anerkennung (Synonym), Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Synonym), Unternehmenszertifikat (Synonym), Prüfungsstelle (Synonym), Bescheinigungsstelle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Volltext

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Erforderliche Unterlagen

Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
  • Inhalte des Lehrgangs,
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

vor Aufnahme der Tätigkeit

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach § 5 Abs. 3 ChemOzonSchichtV sowie § 6 ChemKlimaschutzV (Unternehmenszertifikate) Anerkennung

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein