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Anerkennung als Schulungsveranstalter für ADR-Kurse beantragen

Sachsen-Anhalt 99028008016000, 99028008016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99028008016000, 99028008016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Schulungsveranstalter für ADR-Kurse beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eisenbahnverkehr (Synonym), Binnenschiffsverkehr (Synonym), Gefahrgutbeauftragte (Synonym), Seeschiffsverkehr (Synonym), Schulungsveranstalter (Synonym), Anerkennung (Synonym), Verkehrsträger (Synonym), Straßenverkehr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gefahrguttransport (028)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Teaser

Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

Volltext

Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen IHK erforderlich. Im Antrag müssen Sie u.a.

  • den Umfang der Anerkennung angeben (Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Eisenbahnverkehr, Seeschiffsverkehr);
  • für jeden Lehrgangsteil einen Stundenplan beifügen
  • das vorhandene Lehrmaterial, Anschauungsmaterial angeben;

Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufnehmen, um ggf. Termine für ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen durchführen dürfen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lehrplan/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
    • Stundeneinteilung (mit Pausen)
    • zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze
    • Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, Übungen)
  • Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodischdidaktischen Eignung
    • Beruflicher Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für den/die zu schulenden Verkehrsträger
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

Gegebenenfalls weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK

Voraussetzungen

  • Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen
  • Geeignetes Unterrichtsmaterial
  • Qualifiziertes Lehrpersonal

Kosten

Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Verfahrensablauf

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

  • Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Auf der Homepage der örtlich zuständigen IHK sind Informationen zur Antragsstellung hinterlegt.

Allgemeine Informationen zum Thema Gefahrgutbeauftragte finden Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages:
DIHK Gefahrgutbeauftragte

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schulungsveranstalter von Gefahrgutbeauftragen anerkennen
  • Anerkennung für verschiedene Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnen und Seeschifffahrt)
  • Antrag mit Übersicht über Materialien, Lehrplan, Lehrpersonal etc.
  • In der Regel Überprüfung der Ausbildungsstätte vor Ort
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammer

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
  • Onlineverfahren möglich:  nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)