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Gestattung für Gaststättengewerbe für besondere Anlässe beantragen

Sachsen-Anhalt 99025002056000, 99025002056000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025002056000, 99025002056000

Leistungsbezeichnung

Gestattung für Gaststättengewerbe für besondere Anlässe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gaststättenbetrieb (Synonym), Vorläufige Erlaubnis (Synonym), Alkoholausschank (Synonym), Gaststättengestattung (Synonym), stehende Veranstaltungen (Synonym), Kirmes (Synonym), Gaststättenerlaubnis (Synonym), Ausschankgenehmigung (Synonym), Gewerbe (Synonym), Baukantine (Synonym), Volksfeste (Synonym), Reisegewerbe (Synonym), Schankwirtschaft (Synonym), Schankerlaubnis (Synonym), Reisegewerbekarte (Synonym), Imbissbude (Synonym), Ausschank (Synonym), Märkte (Synonym), Gaststättengewerbe Erlaubnis (Synonym), Speisewirtschaft (Synonym), Weihnachtsmarkt (Synonym), Konzession (Synonym), Gewerbe ausüben (Synonym), Wirtschaftserlaubnis (Synonym), Vorübergehende Gestattung (Synonym), Gaststättengewerbe Gestattung (Synonym), Gaststättengewerbe betreiben (Synonym), erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Synonym), Konzession für Gaststätten (Synonym), Gaststätte (Synonym), Gaststättenkonzession (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gaststätten (025)

Verrichtungskennung

Gestattung (056)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW

Teaser

Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

Volltext

Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung). Dies gilt nur dann, wenn die betreffende Veranstaltung von jedermann oder von einem bestimmten Personenkreis besucht werden kann.

Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Anders herum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr. 7 GewO).

Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten, noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung.

Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft, als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein.
  • Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
  • Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK erforderlich).
  • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz. Führungszeugnis nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
  • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung. Ein Gewerbezentralregisterauszug ist nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
  • Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung/des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (Lageplan, Grundriss der Schankfläche).

Voraussetzungen

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister und ggf.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Ihre fachliche Eignung nachweisen
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3
  • Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Gaststättengewerbe Gestattung
  • Für einen besonderen Anlass (Veranstaltung) kann die vorübergehende Gestattung eines Gastgewerbes mit Alkoholausschank erteilt werden
  • Voraussetzungen:
    • Veranstaltung kann von jedermann oder einem bestimmten Personenkreis besucht werden.
    • Auf der Veranstaltung werden gewerbsmäßig alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten,
    • Es liegen keine Versagungsgründe nach § 4 GastG vor (persönliche Unzuverlässigkeit, raumbezogene Sicherheitsbedenken, fehlende IHK-Unterrichtung). Gerade bezogen auf die raumbezogenen Anforderungen kann im Hinblick auf den vorübergehenden Charakter der anlassbezogenen gastgewerblichen Tätigkeit ein weniger strenger Maßstab angelegt werden, als bei einer dauerhaften Genehmigung. Bedenken können auch im Wege von Auflagen aus dem Weg geräumt werden.
  • Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
  • Bei regelmäßiger Teilnahme an bestimmten wiederkehrenden Veranstaltungen kann alternativ einmalig eine Dauererlaubnis für die betreffenden Veranstaltungen beantragt werden, wenn sich an den Räumlichkeiten und der Betriebsart keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein