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Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule beantragen

Sachsen-Anhalt 99088043034000, 99088043034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088043034000, 99088043034000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Realschule (Synonym), Schulanmeldung (Synonym), Sekundarstufe I (Synonym), Hauptschule (Synonym), Gesamtschule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.08.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule oder an einer Gemeinschaftsschule anmelden? Dafür erhalten Sie hier Informationen zur Schulform und Hinweise zur Anmeldung.

Volltext

Die Sekundarschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und schließt mit dem Haupt- oder Realschulabschluss ab. Zudem können der qualifizierte Hauptschulabschluss und der erweiterte Realschulabschluss erworben werden. Neben den allgemeinen Lehrinhalten steht bei der Sekundarschule die Berufsvorbereitung Ihres Kindes im Vordergrund. So sollen die Schüler und Schülerinnen ausführlich auf die spätere Arbeitswelt vorbereitet werden.

Ihr Kind erhält den Hauptschulabschluss, wenn es die 9. Klasse erfolgreich besucht hat.

Ihr Kind erhält den Realschulabschluss, wenn es die 10. Klasse besucht und die Abschlussprüfung bestanden hat. Ihr Kind kann mit bestimmten Leistungsvoraussetzungen den erweiterten Realschulabschluss erwerben. Mit dem erweiterten Realschulabschluss kann Ihr Kind in die gymnasiale Oberstufe wechseln und das Abitur erreichen.

Die Gemeinschaftsschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. An der Gemeinschaftsschule kann Ihr Kind folgende Abschlüsse erwerben:

  • Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Abitur
  • Alle Kinder lernen bis zum 8. Schuljahrgang gemeinsam und werden entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeiten gefördert.

Die Gemeinschaftsschulen arbeiten kooperativ mit den Gymnasien zusammen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis
  • Schullaufbahnerklärung

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich beendet

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr Kind bei einer Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule anmelden wollen, müssen Sie dies beantragen.

  • Wenn Ihr Kind eine Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule besuchen soll, hat Ihr Kind auch einen Anspruch darauf, wenn die Schulform angeboten wird.. Allerdings hat Ihr Kind keinen Anspruch darauf, eine bestimmte Schule zu besuchen.
  • Für die Anmeldung füllen Sie die „Schullaufbahnerklärung“ aus.
  • Wenn es für eine Schule nicht genügend Plätze gibt, werden die Schulplätze durch ein Auswahlverfahren vergeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Schullaufbahnerklärung fristgerecht bei der derzeit besuchten Grundschule abgeben. Die Schule teilt Ihnen den Termin mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses oder der Schullaufbahnerklärung mit.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei Kindern, die vorher eine Schule in einem anderen Bundesland oder dem Ausland besucht haben, entscheidet die Schulbehörde anhand der bisherigen Leistungen und vermittelten Lehrinhalte, welche Schulform geeignet ist.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
  • Wenn Sie Ihr Kind bei folgender Schule anmelden möchten, wenden Sie sich direkt an die Schule:
  • Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt
  • Schule in freier Trägerschaft

Zuständige Stelle

nicht vorhanden