Anerkennung der Lehramtsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss als Lehrerin oder Lehrer erworben und möchten im Land Sachsen-Anhalt als Lehrerin oder Lehrer arbeiten?
Wenn Sie als Lehrer oder Lehrerin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, brauchen Sie eine Lehrbefähigung.
Ihr Berufsabschluss aus dem Ausland kann dafür anerkannt werden. Sie müssen die Anerkennung Ihres Abschlusses zunächst beantragen.
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- eventuell Eheurkunde
- Lebenslauf
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation und Berufserfahrung in Originalsprache und beeideter Übersetzung
- Nachweis, dass Sie im Herkunftsland als Lehrer oder Lehrerin arbeiten dürfen
- Eventuell Nachweise für berufliche Weiterbildungen, Seminare
- Dokumente, die glaubhaft machen, in SachsenAnhalt eine Lehrertätigkeit ausüben zu wollen
Hinweis: Versenden Sie keine Originale. Reichen Sie beglaubigte Kopien ein.
- Erfolgreiche Absolvierung eines Lehramtstudiums in mindestens einem Fach (oder: 1. Staatsprüfung für mindestens ein Fach)
- Erfolgreiche Absolvierung eines pädagogisch praktischen Ausbildungsteils im Vorbereitungsdienst (oder: 2. Staatsprüfung)
- Deutschkenntnisse
- persönliche und gesundheitliche Eignung
Sie reichen einen Antrag zur Anerkennung Ihrer ausländischen Lehramtsqualifikation bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft, ob Ihre ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation für ein im Land Sachsen-Anhalt eingerichtetes Lehramt entspricht.
Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.
Nach der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob
- eine Anerkennung erfolgt,
- Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
- eine Anerkennung nicht erfolgen kann.
Bitte wenden Sie sich an das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), Landesprüfungsamt für Lehrämter.