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Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen

Sachsen-Anhalt 99135004060001, 99135004060001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004060001, 99135004060001

Leistungsbezeichnung

Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zulassung (Synonym), freie Berufe (Synonym), Steuerberaterkammer (Synonym), Steuerberaterverzeichnis (Synonym), Berufsregistereintrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung im Berufsregister für Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Volltext

Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie beantragen.

Folgende Angaben werden eingetragen:

  • Name und Vorname
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und  der Bezeichnungen "Fachberater/in für internationales Steuerrecht" oder " Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern"
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
  • berufliche Zusammenschlüsse
  • sämtliche weitere Beratungsstellen und die Personen, die die Beratungsstellen leiten
  • Bestehen eines Berufsverbotes
  • Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
  • bei Vertretung: die Vertreterbestellung und Name und Vorname der Vertreterin oder des Vertreters
  • bei Zustellbevollmächtigung: Name und Anschrift der oder des Zustellungsbevollmächtigen

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Bearbeitungsdauer

0 - 1 Woche(n)
In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb einer Woche.

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen
  • für Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Beantragung bei der zuständigen Steuerberaterkammer
  • formlos zu beantragen, möglichst unter Verwendung des Erfassungsbogens für das Berufsregister

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
  • Online-Dienst: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein