Löschung aus Berufsregister für Steuerberater beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Eintragung in Register (2020100)
- Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Ihren Eintrag im Berufsregister können Sie löschen lassen. Hierzu müssen Sie eine Verzichtserklärung einreichen. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann die Verzichtserklärung durch Dritte eingereicht werden.
- Grundsätzlich ist eine formlose Erklärung möglich. Gegebenenfalls bieten die Steuerberaterkammern auch ein optionales Formblatt an.
- Bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde
Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.
Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.
Sofern die Löschung aufgrund des Todes erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Verzichtserklärung vorgenommen.
- Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen
- für Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
- Antrag zur Löschung ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen
- Der Antrag ist formlos möglich