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Löschung aus Berufsregister für Steuerberater beantragen

Sachsen-Anhalt 99135004064000, 99135004064000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004064000, 99135004064000

Leistungsbezeichnung

Löschung aus Berufsregister für Steuerberater beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

Volltext

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Ihren Eintrag im Berufsregister können Sie löschen lassen. Hierzu müssen Sie eine Verzichtserklärung einreichen. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann die Verzichtserklärung durch Dritte eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Grundsätzlich ist eine formlose Erklärung möglich. Gegebenenfalls bieten die Steuerberaterkammern auch ein optionales Formblatt an.
  • Bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde

Voraussetzungen

Sie sind im Berufsregister eingetragen und Sie üben Ihre Tätigkeit nicht mehr aus.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.

Sofern die Löschung aufgrund des Todes erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Verzichtserklärung vorgenommen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen
  • für Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
  • Antrag zur Löschung ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen
  • Der Antrag ist formlos möglich

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden