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Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

Sachsen-Anhalt 99061035113000, 99061035113000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061035113000, 99061035113000

Leistungsbezeichnung

Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fachhochschule (Synonym), SfH (Synonym), Numerus Clausus (Synonym), Dialogorientiertes Serviceverfahren (Synonym), Universität (Synonym), Hochschulstart (Synonym), Studienplatz (Synonym), Örtlich zulassungsbeschränkt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Unterstützung (113)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Stiftung für Hochschulzulassung

Teaser

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

Volltext

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden

Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. 

Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

Erforderliche Unterlagen

Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann

für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.

Bearbeitungsdauer

Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

Frist

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.  

Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.  

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Koordinierung bei der Studienplatzvergabe
  • Registrierung und Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
  • Sicherstellung, dass jede/r Bewerber/in am Ende des Zulassungsverfahrens nur einen Studienplatz erhält        
  • Zuständig: Stiftung für Hochschulzulassung  

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

Persönliches Erscheinen: nein