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Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen

Sachsen-Anhalt 99147012060000, 99147012060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147012060000, 99147012060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauingenieurin (Synonym), Bauingenieur (Synonym), Entwurfsverfasserin (Synonym), Mitglied der Ingenieurskammer (Synonym), Bauvorlageberechtigter (Synonym), Entwurfsverfasser (Synonym), Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer (Synonym), Bauvorlageberechtigte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie als bauvorlageberechtigte Ingenieur arbeiten wollen, müssen Sie in der entsprechenden Liste eingetragen sein.

Volltext

Wenn Sie als bauvorlageberechtigter Ingenieur oder Ingenieurin arbeiten möchten, müssen Sie Mitglied der Ingenieurkammer sein.

Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure müssen Sie beantragen.

Bauvorlageberechtigte Ingenieur und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen. 

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hinzufügen:

  • Amtlich beglaubigte Kopie über erfolgreichen Abschluss im Bauingenieurwesen oder Hochbau
  • Nachweis einer 2-jährigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden.
    • Originale/Kopien von Bauanträgen für mindestens 2 Gebäude mit den dazugehörigen eigenständig erstellten Entwurfsplanungen mit Genehmigungsvermerken und den entsprechenden Baugenehmigungen aus einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren (ohne Fachplanung).
    • Bescheinigungen des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers oder des bauvorlageberechtigten Arbeitgebers zu der Planung bezüglich der Leistungsphasen
  • Ausgefüllte und unterzeichnete Objektliste gemäß Antragsunterlagen

Voraussetzungen

  • abgeschlossenes Studium des Hochbaus oder des Bauingenieurwesens
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden
  • Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft Ihre Unterlagen und Voraussetzungen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden