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Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen

Sachsen-Anhalt 99043017064000, 99043017064000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99043017064000, 99043017064000

Leistungsbezeichnung

Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Nießbrauch (Synonym), lebenslanges Wohnrecht (Synonym), dauerhaftes Wohnrecht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Grundbuch (043)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.11.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.

Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.

Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Löschungsantrag
  • Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
  • Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden