Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Beratung bei Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden

Sachsen-Anhalt 99089065000000, 99089065000000 Typ 7

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089065000000, 99089065000000

Leistungsbezeichnung

Beratung bei Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 7

Begriffe im Kontext

Islamismus (Synonym), Angehörige (Synonym), Radikalisierung (Synonym), Terrorismus (Synonym), Salafismus (Synonym), Extremismus (Synonym), Eltern (Synonym), Jihadismus (Synonym), Hotline (Synonym), Beratung (Synonym), Soziales Umfeld (Synonym), Jugendliche (Synonym), Vorbeugung (Synonym), Prävention (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Handlungsgrundlage

Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 13. Dezember 2011

Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 26. Oktober 2017

Teaser

Befürchten Sie, dass sich eine Person aus Ihrem sozialen Umfeld islamistisch radikalisiert? Dann können Sie sich an die Beratungsstelle Radikalisierung wenden.

Volltext

Die Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt Sie, wenn Sie den Eindruck haben, dass sich eine nahestehende Person einer radikal islamistischen Gruppe zuwendet.

Über die Telefon-Hotline oder – wenn Sie nicht telefonieren möchten – per E-Mail erhalten Sie grundlegende Informationen und bekommen auf Wunsch weiterführende Beratungsangebote und -einrichtungen in Ihrer Region vermittelt. Auch zu anderen Betroffenen und Selbsthilfeinitiativen können Ihnen die Fachleute der Beratungsstelle Radikalisierung Kontakte herstellen. 

Wo weitere Gespräche stattfinden, bestimmen Sie selbst. Das kann bei Ihnen Zuhause, im Beratungsbüro oder außerhalb sein, zum Beispiel in einem Café. 

Gemeinsames Ziel: Ihr Vertrauensverhältnis zur betroffenen Person so zu stärken, dass Sie selbst diese langsam aus der Radikalisierung zurückholen oder eine weitere Radikalisierung verhindern können. 

Grundsätzlich behandeln alle Beteiligten Ihre Angaben vertraulich. Wenn durch die Radikalisierung jedoch konkrete Anzeichen für eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung bestehen, involviert die Beratungsstelle die Sicherheitsbehörden. 

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Sie können die Beratungsstelle ohne weitere Voraussetzungen kontaktieren.

Kosten

Die Beratung können Sie kostenlos in Anspruch nehmen. Gegebenenfalls fallen tarifübliche Kosten für Telefon oder Internet an.

Verfahrensablauf

Das Angebot der Beratungsstelle Radikalisierung können Sie telefonisch oder per E-Mail nutzen:

Telefon-Hotline:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline der Beratungsstelle an und schildern Sie die Situation oder Ihre Fragen. 
  • Sie erhalten eine telefonische Erstberatung durch eine Fachkraft.
  • Sie bekommen Informationen über Hilfsangebote und entwickeln zusammen mit der Beratungsstelle weitere Handlungsoptionen.
  • Im Einzelfall bekommen Sie eine persönliche Beratung und Betreuung durch eine geeignete Stelle in der Nähe Ihres Wohnortes angeboten und vermittelt. 

E-Mail-Kontakt:

  • Wenn Sie die Hotline nicht persönlich anrufen wollen, können Sie auch eine E-Mail schreiben und Ihre Situation schildern.  
  • Sie erhalten dann eine Antwort per E-Mail.
  • Wünschen Sie eine weitere Beratung, bekommen Sie diese an Ihrem Wohnort vermittelt.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Beratung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Die Beratung erfolgt wahlweise in 

  • Deutsch,
  • Englisch,
  • Türkisch, 
  • Russisch.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratung bei Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Telefonische Erstberatung für ratsuchende Angehörige, Freunde und Lehrkräfte, wenn sich eine nahestehende Person islamistisch radikalisieren könnte
  • Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme: Per Telefon, per E-Mail und per Kontaktformular
  • Persönliche, telefonische Erstberatung: 
    • Bereitstellung grundlegender Informationen und 
    • Beratung weiterer Handlungsoptionen 
  • Vermittlung an Kooperationspartner für persönliche Beratung und wohnortsnahe Betreuung am eigenen Wohnort
  • Vermittlung an Selbsthilfegruppen
  • Beratung in verschiedenen Sprachen:  
    • Deutsch 
    • Englisch
    • Russisch
    • Türkisch
  • kostenfrei
  • zuständig: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein