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Erstattung für Schutzimpfungen beantragen

Sachsen-Anhalt 99134028174000, 99134028174000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134028174000, 99134028174000

Leistungsbezeichnung

Erstattung für Schutzimpfungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pocken (Synonym), Typhus (Synonym), Keuchhusten (Synonym), Meningokokken Typ B (Synonym), Hepatitis B (Synonym), Gelbfieber (Synonym), Schutzimpungen (Synonym), Finanzierung (Synonym), Lungenentzündung (Synonym), Windpocken (Synonym), Gebärmutterhalskrebs (Synonym), FSME (Synonym), Kinderlähmung (Synonym), Hepatitis A (Synonym), Schwerer Durchfall (Synonym), Tuberkulose (Synonym), Tetanus (Synonym), Masern (Synonym), Tollwut (Synonym), Mumps (Synonym), Grippe (Synonym), Röteln (Synonym), Meningitis (Synonym), Haemophilus Influenzae Typ B (Synonym), Diphtherie (Synonym), Japanische Enzephalitis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Finanzierung (174)

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

Volltext

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

Erforderliche Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen
  • Bei der Übernahme der Impfkosten halten sich die Krankenkassen an die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden