Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Exmatrikulation erhalten

Sachsen-Anhalt 99061002022000, 99061002022000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061002022000, 99061002022000

Leistungsbezeichnung

Exmatrikulation erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studium beenden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie möchten wissen, wie die Mitgliedschaft bei der Hochschule beendet wird? Erfahren Sie hier mehr über die Exmatrikulation.             

Volltext

Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an Ihrer Hochschule.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Sie exmatrikuliert werden können.

Oft exmatrikuliert die Hochschule von Amts wegen. Eine sogenannte Zwangs-Exmatrikulation kann sich negativ auf Ihren Lebenslauf auswirken. Zudem kann Ihnen damit das zukünftige Studieren an dieser Hochschule untersagt werden.

Die Exmatrikulation kann von Ihnen auch beantragt werden.

Eine selbst beantragte Exmatrikulation ist vor allem dann notwendig, wenn Sie die Universität wechseln möchten.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie von sich aus exmatrikuliert werden möchten, müssen Sie hierzu lediglich einen Antrag einreichen. Hierfür bieten die Hochschulen Antragsformulare an.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihr Studium von sich aus beenden möchten, müssen Sie hierfür keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Die Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt, wenn Sie

  • das Studium erfolgreich beendet haben
  • eine wichtige Prüfung endgültig nicht bestanden haben
  • die Studiengebühr und den Semesterbeitrag nicht bezahlt haben
  • sich nicht rechtzeitig zurückmelden
  • erheblich gegen die Hausordnung verstoßen, also z.B. gewalttätig werden

Kosten

Die Exmatrikulation selbst ist gebührenfrei. Die bereits gezahlten Studiengebühren erhalten Sie meist auf Antrag zurück.

Verfahrensablauf

Wenn Sie das Studium von sich aus beenden möchten, können Sie einen Antrag auf Exmatrikulation bei der Hochschule stellen. Sie bestimmen, ab wann die Exmatrikulation gelten soll.

Die Hochschule stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus.

Wenn Sie trotz mehrfacher Aufforderung nicht alle Unterlagen einreichen oder Gebühren bezahlen, werden Sie von der Hochschule exmatrikuliert. Dies wird Ihnen vorab angedroht. Sie erhalten dann einen Bescheid von der Hochschule.

Bei einem erfolgreichen Studienabschluss erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid. Das Abschlusszeugnis gilt als Exmatrikulationsbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie exmatrikuliert werden, sollten Sie dies unverzüglich Ihrer Krankenkasse und der BAFöG-Stelle mitteilen.

Eine Zwangs-Exmatrikulation kann dazu führen, dass Sie auch an anderen Hochschulen nicht weiter studieren dürfen. Wenn Sie beispielsweise eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben und deswegen exmatrikuliert wurden, dürfen Sie dieses Studienfach bundesweit nicht fortsetzen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal