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Gasthörerschaft beantragen

Sachsen-Anhalt 99061031007000, 99061031007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061031007000, 99061031007000

Leistungsbezeichnung

Gasthörerschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studierende (Synonym), Gasthörerin (Synonym), Studium (Synonym), Universität (Synonym), Immatrikulation (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

§ 32a Abs. 3 HSG LSA

Teaser

Bevor Sie ein Studium beginnen, möchten Sie einen tieferen Einblick in die Themen erhalten? Informieren Sie sich hier über eine Gasthörerschaft.

Volltext

Als Gasthörer oder –hörerin können Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen. Dafür brauchen Sie keine Hochschulzugangsberechtigung. Während der Gasthörerschaft sind Sie nicht immatrikuliert.

Die Gasthörerschaft können Sie immer nur für ein Semester beantragen.

Viele nutzen die Möglichkeit, um die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

Auch wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörer oder –hörerin zugelassen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gasthörerschaft
  • Kopie Ihres Passes/ Ihres Personalausweises

Voraussetzungen

  • Die Hochschule hat für Ihren gewünschten Studiengang genügend Kapazitäten
  • Sie haben die Gebühr gezahlt

Kosten

Für die Gasthörerschaft müssen Sie eine Studiengebühr bezahlen. Diese richtet sich nach der Hochschule und Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.

Verfahrensablauf

Sie entscheiden sich für einen Studiengang an einer Hochschule. An dieser Hochschule stellen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen und dieser nur für ein Semester gültig ist.

Die Hochschule entscheidet, ob Sie als Gasthörer oder –hörerin zugelassen werden. Dabei prüft Sie, ob genügend Kapazitäten vorhanden sind.

Sobald Sie die Gebühr entrichtet haben, erhalten Sie einen Gasthörerausweis. Mit diesem können Sie dann an Lehrveranstaltungen teilnehmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Hochschulen legen die Fristen fest, in denen Sie den Antrag einreichen müssen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Viele Hochschulen bieten Studierenden anderer Hochschulen eine kostenlose Gasthörerschaft an. Sie können in begründeten Ausnahmefällen sogar Prüfungen als Gasthörer oder –hörerin ablegen. Darüber entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Gasthörerschaft soll allen Interessierten einen Einblick in das Studium und die Hochschule geben. Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung können Gasthörer an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Über die Zulassung entscheiden die Hochschulen je nach Kapazität selbst.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Viele Hochschulen stellen die Anträge online zur Verfügung.

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