Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen
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Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.
Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Personalien des Kindes,
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
- Reiseroute und
- gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.
Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie
- seiner Geburtsurkunde und
- der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten
mit sich führen.
Je nach Zielland,
- müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
- muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
- ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.
Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.
Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.
Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.
- Informationen zur Einverständniserklärung für Minderjährige auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
- Informationen zur für das jeweilige Zielland zuständigen Auslandsvertretung auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
- Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
- Informationen zum Reisen mit Kindern über deutsche Grenzen auf der Internetseite der Bundespolizei
- Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
- Erklärung zeigt, dass die Eltern oder der Elternteil mit der Auslandsreise einverstanden sind
- Inhalt Bescheinigung:
- Personalien des minderjährigen Kindes
- Personalien und Kontaktdaten der/des Sorgeberechtigten
- gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en
- Reiseroute
- zuständig: Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
11013 Berlin
Telefon: 030 1817 2000
Telefax: 030 1817 51000
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Formulare: formlose Einverständniserklärung
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein