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Schulzeugnis Ersatz beantragen

Sachsen-Anhalt 99088035036000, 99088035036000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088035036000, 99088035036000

Leistungsbezeichnung

Schulzeugnis Ersatz beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Neuausstellung (Synonym), Abgangszeugnis (Synonym), Schule (Synonym), Ersatzzeugnis (Synonym), Zeugnis (Synonym), Abschlusszeugnis (Synonym), Originalzeugnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Teaser

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis erhalten Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.

Volltext

Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen wenden Sie sich an die entsprechende Schule und vereinbaren einen Termin im Schulsekretariat.

  • Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
  • Ist das Zeugnis noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

Bearbeitungsdauer

circa 2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei Verlust eines Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule kann bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses ein Ersatzzeugnis bei der Schule beantragt werden. Für diesen Zeitraum müssen die Urkunden aufbewahrt werden.

Ansprechpunkt

An die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.

Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.

Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden