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elektronischen Identitätsnachweis aktivieren

Sachsen-Anhalt 99008004180000, 99008004180000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004180000, 99008004180000

Leistungsbezeichnung

elektronischen Identitätsnachweis aktivieren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ePA (Synonym), Neuer PA (Synonym), Anschalten (Synonym), Perso (Synonym), Ausweischip (Synonym), Erstbenutzung (Synonym), Starten (Synonym), Elektronisch (Synonym), neu (Synonym), Chip (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), nPA (Synonym), Personalausweis (Synonym), Einschaltung (Synonym), Personaldokument (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Aktivierung (Synonym), Pass (Synonym), Start (Synonym), aktivieren (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), PA (Synonym), einschalten (Synonym), Ausweis (Synonym), Anschaltung (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Aktivierung (180)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, DV 2

Teaser

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. Ab wann Sie den Online-Ausweis einfach selbst aktivieren lassen können, wird auf www.personalausweisportal.de bekannt gegeben.

Volltext

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.

Ist der Online-Ausweis nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Bitte kontaktieren Sie Ihre Behörde wegen eines Termins. Den Ausweis müssen Sie zum Termin mitbringen.

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

  • BAföG online beantragen,
  • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
  • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
  • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

Kosten

Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Fristen für Sie.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung 
  • Online-Ausweisen ist durch Chip in Ausweiskarte möglich 
  • Bürgerinnen und Bürger können digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online erledigen
  • Chip ist in allen Personalausweisen vorhanden 
  • Online-Ausweisen ist mit jedem Personalausweis möglich, wenn der Online-Ausweis aktiviert ist
  • seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
  • einsatzbereit wird der Online-Ausweis durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN, das erfolgt durch Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber selbst 
  • Aktivierung bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen notwendig, sofern nicht bei Abholung oder später erfolgt
  • Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
  • voraussichtlich im Herbst 2021 wird ein Online-Verfahren (der PIN-Rücksetzdienst) eingeführt, Informationen und FAQs zum neuen Dienst werden dann auf www.personalausweisportal.de verfügbar sein
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)

Online-Verfahren: nein