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Eintragung ins Handelsregister für Europäische Gesellschaft beantragen

Sachsen-Anhalt 99057001060004, 99057001060004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060004, 99057001060004

Leistungsbezeichnung

Eintragung ins Handelsregister für Europäische Gesellschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

SE (Societas Europaea) (Synonym), Europa-AG (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handelsregister (057)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Europäische Gesellschaft

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2014

Fachlich freigegeben durch

BMJV

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
  • Gründungsurkunde mit Satzung
  • Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (dualistisches System) bzw. des Verwaltungsrates und der geschäftsführenden Direktoren (monistisches System)
  • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstands bzw. der geschäftsführenden Direktoren steht (Bankbestätigung)
  • Liste der Aufsichtsratsmitglieder bzw. der Verwaltungsratsmitglieder
  • Gründungsbericht
  • Prüfungsberichte der Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes bzw. des Verwaltungsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
  • im Fall der §§ 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands

Je nach Gründungsform der Europäischen Gesellschaft können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Sie müssen sich an einen Notar oder eine Notarin wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden