Löschung aus der Architektenliste beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung in Register (2020100)
- Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Mit der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie nicht nur automatisch Mitglied der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Nur als Mitglied dürfen Sie auch die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Architektin“ und „frei“ führen.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Architektenkammer kann aber auch von sich aus tätig werden und die Mitgliedschaft von Amts wegen beenden.
Wenn Sie die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste beantragen, verzichten Sie auf alle damit verbundenen Rechte.
Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen. Sie müssen schriftlich oder elektronisch auf alle Rechte verzichten.
- Sie verzichten auf Ihre Rechte, die mit einer Mitgliedschaft verbunden sind
- Oder das Mitglied ist verstorben
- Oder die Gesellschaft wurde aufgelöst
Für die Löschung aus einer der Listen der Architektenkammer fällt eine Gebühr zwischen 30 Euro und 160 Euro an. Sie ist vom Grund abhängig.
Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste.