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Löschung aus der Architektenliste beantragen

Sachsen-Anhalt 99140001064000, 99140001064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001064000, 99140001064000

Leistungsbezeichnung

Löschung aus der Architektenliste beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Architektenkammer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Volltext

Mit der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie nicht nur automatisch Mitglied der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Nur als Mitglied dürfen Sie auch die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Architektin“ und „frei“ führen.

Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Architektenkammer kann aber auch von sich aus tätig werden und die Mitgliedschaft von Amts wegen beenden.

Wenn Sie die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste beantragen, verzichten Sie auf alle damit verbundenen Rechte.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen. Sie müssen schriftlich oder elektronisch auf alle Rechte verzichten.

Voraussetzungen

  • Sie verzichten auf Ihre Rechte, die mit einer Mitgliedschaft verbunden sind
  • Oder das Mitglied ist verstorben
  • Oder die Gesellschaft wurde aufgelöst

Kosten

Für die Löschung aus einer der Listen der Architektenkammer fällt eine Gebühr zwischen 30 Euro und 160 Euro an. Sie ist vom Grund abhängig.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden