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Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen

Sachsen-Anhalt 99140003060000, 99140003060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140003060000, 99140003060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Architektenkammer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie sind Stadtplaner oder Stadtplanerin und in Sachsen-Anhalt tätig? Dann informieren Sie sich hier über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Sachsen-Anhalt.

Volltext

Mit der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Architektenkammer des Landes. Erst als Mitglied dürfen Sie auch die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ oder „Stadtplanerin“ führen.

Die Berufsbezeichnung gilt nicht nur deutschlandweit. Sie dürfen mit der Berufsbezeichnung auch EU-weit arbeiten.

Als Mitglied haben Sie einige Vorteile, z.B. Fort- und Weiterbildungsangebote oder die Vertretung berufspolitischer Interessen. 

Wenn Sie als Stadtplaner oder Stadtplanerin überwiegend in Sachsen-Anhalt tätig sind oder hier eine Zweigniederlassung haben, müssen Sie sich in die Liste eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung
  • Nachweis der Berufsqualifikation
  • Nachweis über den Sitz der Niederlassung bzw. den Ort der überwiegenden Beschäftigung (entsprechende Bescheinigungen)
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • für frei Tätige: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der Mindestversicherungshöhen (Satzung § 4 Abs. 1 Nr. 3) 1.500.000,00 EUR Personenschäden, 250.000,00 EUR Sach- und Vermögensschäden, 2-fache Maximierung
  • Nachweis über die Einzahlung des Gebührenvorschusses gemäß Gebührenordnung

Voraussetzungen

  • Sie arbeiten überwiegend in Sachsen-Anhalt oder haben hier eine Zweigniederlassung
  • Sie haben das Studium der Fachrichtung Stadtplanung erfolgreich beendet
  • Oder Sie haben eine Ausbildung auf diesem Gebiet absolviert und
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

Kosten

Für die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste fällt eine Gebühr zwischen 200 Euro und 800 Euro an. Sie ist von Ihrer Berufsqualifikation abhängig.

Zusätzlich wird ein Mitgliedsbeitrag fällig.

  • Der Beitrag für freischaffende und gewerbliche Mitglieder beträgt 650 Euro pro Jahr.
  • Der Beitrag für angestellte Mitglieder und im öffentlichen Dienst Tätige beträgt 475 Euro pro Jahr.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Über Ihren Antrag wird spätestens nach 3 Monaten entschieden.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare