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Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise beantragen

Sachsen-Anhalt 99012043060000, 99012043060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012043060000, 99012043060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ingenieurkammer (Synonym), Architektenkammer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie möchten als Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise tätig sein? Erfahren Sie hier mehr über den Beruf und die Voraussetzungen. 

Volltext

Jeder Bauantrag und bestimmte Bauunterlagen müssen von einem oder einer Bauvorlagenberechtigten unterschrieben sein. Sie werden von dem Bauherrn oder der Bauherrin beauftragt.

Sie dürfen als Nachweisberechtigter oder -berechtigte nur beauftragt werden, wenn Sie in die Liste der Nachweisberechtigten eingetragen sind.

In Sachsen-Anhalt werden 2 Listen der Nachweisberechtigten geführt.

Nachweisberechtigte für Standsicherheit

Diese Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.

Nachweisberechtigte für Brandschutz

Diese Liste wird von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geführt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung
  • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift über die Verleihung des akademischen Grades
  • Nachweis der Berufserfahrung
  • Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt

Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ist zudem notwendig:

  • Sie haben ein Studium der Fachrichtung des Bauingenieurwesens abgeschlossen
  • Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden

Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz ist daneben notwendig:

  • Sie haben ein Studium der Fachrichtung Architektur abgeschlossen
  • Sie haben mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Erstellung von Brandschutznachweisen
  • Oder Sie sind bereits Prüfingenieur/ -ingenieurin oder Prüfsachverständige/-r für Brandschutz

Kosten

Für die Eintragung fällt eine Gebühr zwischen 150 Euro und 185 Euro an.

Die jährliche Listenführungsgebühr beträgt zwischen 40 Euro und 50 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Ingenieurkammer und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt entscheiden über die Eintragung in die jeweilige Liste der Nachweisberechtigten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden