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Schulbezirkswechsel beantragen

Sachsen-Anhalt 99088010134000, 99088010134000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088010134000, 99088010134000

Leistungsbezeichnung

Schulbezirkswechsel beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grundschule (Synonym), Schulbesuch (Synonym), Sekundarschule (Synonym), Schulbezirkswechsel (Synonym), Schulabschluss (Synonym), Schulwechsel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Ihr Kind soll an einer Schule außerhalb ihres Schulbezirks unterrichtet werden? Informieren Sie sich hier, ob so etwas möglich ist.

Volltext

Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.

Voraussetzungen

Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.

  • Das Landesschulamt hört Sie und Ihr Kind an.
  • Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
  • Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
  • Das Landesschulamt entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.

Bearbeitungsdauer

Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.

Frist

Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zur Erfüllung der Schulpflicht muss Ihr Kind die Schule besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch auf Antrag hin möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.