Schulbezirkswechsel beantragen
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Ihr Kind soll an einer Schule außerhalb ihres Schulbezirks unterrichtet werden? Informieren Sie sich hier, ob so etwas möglich ist.
Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.
Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.
Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.
- Das Landesschulamt hört Sie und Ihr Kind an.
- Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
- Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
- Das Landesschulamt entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.
Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.
Zur Erfüllung der Schulpflicht muss Ihr Kind die Schule besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch auf Antrag hin möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf.