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Unterbrechung des Studiums beantragen

Sachsen-Anhalt 99061001116000, 99061001116000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061001116000, 99061001116000

Leistungsbezeichnung

Unterbrechung des Studiums beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studieren (Synonym), Auslandssemester (Synonym), Beurlaubung (Synonym), Exmatrikulation (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Beurlaubung (116)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie möchten mit Ihrem Studium pausieren? Was Sie bei einem Urlaubssemester beachten müssen, erfahren Sie hier.

Volltext

Es gibt viele Gründe, weshalb ein Studium unterbrochen wird. Meistens wird dafür ein Urlaubssemester beantragt. Wenn Sie auch eine Beurlaubung beantragen möchten, muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen.

Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind unter anderem:

  • eine Schwangerschaft
  • ein Auslandssemester
  • ein befristetes Jobangebot

Jede Hochschule entscheidet selbst, ob in Ihrem Fall eine Beurlaubung gewährt wird.

Der Vorteil einer Beurlaubung ist, dass Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Das heißt Sie behalten Ihren Studienplatz. Das Urlaubssemester wird nicht auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Allerdings haben Sie während der Beurlaubung keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Sie können die Beurlaubung meist nur 2-mal für maximal 2 Semester beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis, dass bei Ihnen ein wichtiger Grund vorliegt

Voraussetzungen

  • Sie sind immatrikuliert
  • Es liegt ein wichtiger Grund für die Beurlaubung vor

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen, aber keinen Antrag auf Beurlaubung stellen oder dieser abgelehnt wird, kann dies zu finanziellen Nachteilen führen. Ihr Anspruch auf BAföG erlischt während der Unterbrechung. Zudem wird diese Unterbrechung auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, müssen Sie Studiengebühren bezahlen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden