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Prostitutionsveranstaltung anmelden

Sachsen-Anhalt 99050183261000, 99050183261000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050183261000, 99050183261000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsveranstaltung anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Sexveranstaltung (Synonym), Erotik- Veranstaltung (Synonym), Swingerclub (Synonym), Sex-Party (Synonym), Gang-Bang-Party (Synonym), Prostitutionsveranstaltung (Synonym), Lustveranstaltung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Teaser

Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzeigen.

Volltext

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen anbietet.

Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.

Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen (Prostitutionsfahrzeugen) durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Name des Betreibers,
  • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
  • falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
    • Vor- und Nachnamen und
    • Kopie der Stellvertretungserlaubnis,
  • das der Erlaubnis zu Grunde liegende Betriebskonzept,
  • das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
  • Ort und Zeit der Veranstaltung,
  • vollständiger Name des Eigentümers der genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie der Einverständniserklärung des Eigentümers,
  • Nachweis der baulichen Mindestanforderungen der Veranstaltungsstätte.
  • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden,
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen,
  • wenn ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort verwendet wird, wird die gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges benötigt,

Voraussetzungen

  • Allgemein eine Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen.
  • Betriebszeiten und der Betriebsort müssen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten (Prostituierte, Jugend, Nachbarschaft) entsprechen.
  • Der Veranstaltungsort muss den baulichen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Veranstaltung 4 Wochen vor dem Beginn anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sollten Sie die Prostitutionsveranstaltungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vor der Anzeige der Prostitutionsveranstaltung benötigen Sie eine Erlaubnis zur Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis bzw. bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweilige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Prostitutionsveranstaltung stattfinden soll.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden