Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden
Inhalt
Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden
Begriffe im Kontext
Schlagloch (Synonym),
Straßenschäden (Synonym),
Schlaglöcher (Synonym), Landstraße (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.
Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.