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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher beantragen

Sachsen-Anhalt 99018067001000, 99018067001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018067001000, 99018067001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hygieneinspektor (Synonym), staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin (Synonym), Hygieneinspektorin (Synonym), Berufserlaubnis (Synonym), staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher (Synonym), Hygienekontrolleur (Synonym), Hygienekontrolleurin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie legen viel Wert auf Hygiene und Sauberkeit? Informieren Sie sich hier über die Anerkennung als Gesundheitsaufseher/ Gesundheitsaufseherin.

Volltext

Als Gesundheitsaufseher und Gesundheitsaufseherin obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Derzeit ist eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt nicht möglich.

Wenn Sie jedoch bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie eine Weiterbildung zur oder zum Hygienebeauftragten in der Pflege absolvieren. Hierfür erhalten Sie bei erfolgreicher Abschlussprüfung ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt, als Hygienefachkraft zu arbeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über die staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz
  • Nachweis über eine mehrjährige Berufserfahrung

Voraussetzungen

Sie können an einer Weiterbildung zur Hygienebeauftragten / zum Hygienebeauftragten teilnehmen, wenn

  • Sie  zuvor eine staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz erworben
  • und mehrjährige Berufserfahrung haben.

Kosten

Für die Weiterbildung werden Kursgebühren fällig.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Weiterbildungen in diesem Bereich werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden