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Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

Sachsen-Anhalt 99060007080000, 99060007080000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060007080000, 99060007080000

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

Leistungsbezeichnung II

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pflegekind (Synonym), Unterbringung (Synonym), Pflegefamilie (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hilfe zur Erziehung (060)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen

Teaser

Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

Volltext

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

  • Alter des Kindes
  • Entwicklungsstand Ihres Kindes
  • Bindungen Ihres Kindes
  • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis 
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
  • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
  • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
     

Kosten

Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
  • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
  • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
  • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
  • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
  • Nach Beratung auf Antrag
  • Eltern werden bei der Wahl der Pflegefamilie einbezogen
  • Hilfeplangespräch notwendig
  • Zuständige Stelle: Jugendamt
     

Ansprechpunkt

Jugendamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden