Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bürgerberatung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.