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Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen

Sachsen-Anhalt 99134005017000, 99134005017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134005017000, 99134005017000

Leistungsbezeichnung

Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

in vitro (Synonym), Kinderwunschbehandlung (Synonym), künstliche Befruchtung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Vor der Geburt (1010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.02.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung einer Kinderwunschbehandlung. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Volltext

Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.

Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.

Welche Zuschüsse gibt es?

Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal

  • 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
  • 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)

Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-​Anhalt
  • Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
  • Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
  • Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebens­jahr.
  • Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebens­jahr.
  • Die Behandlung soll in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
  • Mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist noch nicht begonnen worden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

In bestimmten Fällen finanziert Ihre Krankenversicherung die künstliche Befruchtung. Informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesverwaltungsamt zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden