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Eintragung in die Liste der bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser beantragen

Sachsen-Anhalt 99012090016000, 99012090016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012090016000, 99012090016000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Liste der bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen Sie als Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser eine hohe Verantwortung. Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) müssen von Ihnen unterschrieben und der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Dazu müssen Sie beurteilen können, ob alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen eingehalten wurden.

Bauvorlageberechtigt ist, wer

  • die Berufsbezeichnung Architekt führen darf;
  • in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (dies können auch Ingenieure sein, die nicht Kammermitglied sind);
  • die Berufsbezeichnung Innenarchitekt führen darf, für die mit der Berufsaufgabe des Innenarchitekten verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden, oder
  • die Berufsbezeichnung Ingenieur in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen führen darf, mindestens zwei Jahre als Ingenieur tätig war und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Studienabschlusses
  • Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (einschließlich Objektliste)
  • bei Selbstständigen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch Personen (insb. Ingenieuren), die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, kann unter Umständen eine Bauvorlageberechtigung erteilt werden. Auskünfte hierzu erteilen die Ingenieurkammern.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Architekten- oder Ingenieurkammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden