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Hund anmelden

Sachsen-Anhalt 99110009104000, 99110009104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009104000, 99110009104000

Leistungsbezeichnung

Hund anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • Sie halten einen Hund

Kosten

Gebühr: 10€ - 50€
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes
Mehr erfahren
Gebühr: 10€ - 50€
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal