Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Heizölanlage (Synonym), Chemiebetriebe (Synonym), Erdölraffinerie (Synonym), Tankstelle (Synonym)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.