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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde beantragen

Sachsen-Anhalt 99018069001000, 99018069001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018069001000, 99018069001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Logopädin“ bzw. „Logopäde“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden hat.
  • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Erlaubnis erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden