Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen

Sachsen-Anhalt 99050047016000, 99050047016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050047016000, 99050047016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
    • Sie müssen in einem Betrieb gearbeitet haben, der mindestens 3 Jahre das Gewerbe betreibt
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit

Kosten

EUR 30,00 bis EUR 45,00

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden